Dienstag, 16. April 2013

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen und Steuern sparen

Verschenken Sie kein Geld – Sie können von bis zu 6.000 Euro an Handwerkerkosten im Jahr 20 % steuerlich geltend machen, das sind bis zu 1.200 Euro, die Sie angeben können und Ihre Steuern mindern.

Vom Staat begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten (nicht Materialkosten) für Renovierung-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wichtig: Sie müssen die angefallenen Arbeitskosten (einschließlich Fahrtkosten) durch eine Rechnung – die Sie von uns natürlich in der korrekten Form zu jeden Auftrag erhalten – nachweisen, ebenso die Zahlung auf das Konto Ihres Handwerkes, denn Barzahlung ist nicht begünstigt.

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